Rechtsschutzversicherer und die Kosten der Einigung
Rechtsschutzversicherungen haben für die Versicherten vor allem einen Zweck: Im Falle der (berechtigten) Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes sollen sie die dadurch entstehenden Kosten übernehmen. Das geschieht auch in vielen Fällen. Doch es gibt Ausnahmen. Für den Fall, dass der anwaltliche Vertreter die Angelegenheit im Wege einer außergerichtlichen Einigung zum Abschluss bringen kann, erwirbt er einen Anspruch auf eine sogenannte Einigungsgebühr. Immer wieder weigern sich die Rechtsschutzversicherer diese Einigungsgebühr oder überhaupt die anteiligen Kosten eines Vergleiches zu […]
- Momme Funda
- 5. April 2013