Abmahnung Filesharing: Happy New Year
Immer wieder erreichen uns Abmahnungen aus dem Bereich Filesharing wegen der angeblichen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke. Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass die Abmahnung ein legitimes und gesetzlich in § 97a Abs. 1 S. 1 UrhG vorgesehenes Mittel ist, eine außergerichtliche Klärung für begangene Rechtsverstöße im Urheberrecht herbeizuführen. Derzeit erreichen uns regelmäßig Abmahnungen der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer, die namens Warner Brothers Entertainment GmbH vermeintliche Urheberrechtsverletzungen durch das Anbieten in sog. Internettauschbörsen (P2P-Tauschbörse oder auch Filesharing) an […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 16. Januar 2013