Neues Mietrecht – Sicherungsanordnung und einstweilige Verfügung bei Mietschulden nun möglich
Das neue Mietrecht kommt. Soviel ist sicher. Wie sich Mietstreitigkeiten durch die Neuerungen wandeln, bleibt indes abzuwarten. An dieser Stelle soll auf einen wesentlichen Aspekt der Gesetzesänderung aufmerksam gemacht werden. Es wird ein § 283 a ZPO mit folgendem Wortlaut eingefügt: § 283a Sicherungsanordnung (1) Wird eine Räumungsklage mit einer Zahlungsklage aus demselben Rechtsverhältnis verbunden, ordnet das Prozessgericht auf Antrag des Klägers an, dass der Beklagte wegen der Geldforderungen, die nach Rechtshängigkeit der Klage fällig […]
- Hagen Zeitz, LL.M.
- 4. März 2013