Doppelt verdienen – aber richtig!
In einem Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht einigten sich die Parteien in einem Vergleich auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 31.01.2010. Außerdem wurde der Arbeitnehmer bis dahin unwiderruflich, unter Anrechnung des Resturlaubs und bei Zahlung einer monatlichen Vergütung von 6.200 € seit Oktober 2009 freigestellt. Es war außerdem eine Abfindung von 18.000 € vereinbart. Über etwaige Zwischentätigkeiten in der Freistellungsphase und zu einer möglichen Anrechnung des damit erzielten Verdienstes war nichts vereinbart. Und das war das […]
- Wolfgang N. Sokoll
- 15. Februar 2013