OLG Köln: Keine Haftung für (unerkannt) fremde urheberrechtswidrige Inhalte in einem Frame auf der eigenen Website
Oberlandesgericht Köln Urteil Auf die Berufung des Antragsgegners wird das am 29.02.2012 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln – Az. 28 O 923/11 – abgeändert: Die einstweilige Verfügung des Landgerichts vom 28.11.2011 wird aufgehoben und der auf ihren Erlass gerichtete Antrag zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen. Gründe I.Der Antragsgegner bietet Nutzern seiner Internetseite „… .de” unter der Rubriküberschrift „Shop” einen Zugang zur Internethandelsplattform amazon über eine von […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 30. Dezember 2012