Zahlungsverzug bei Webhosting-Verträgen begründet keine Sperrung der Internetseite
Anbieter von Webspeicherplatz und Domains gibt es im Internet viele. Regelmäßig treten die Webhoster in Vorleistung und stellen Speicherplatz auf ihren Servern zur Verfügung und registrieren eine Domain auf den Namen des Kunden, welche dem Kunden dann zur Verfügung gestellt wird. Der Kunde kann anschließend seine Inhalte auf den Speicherplatz laden und seine Internetseite ist über die registrierte Domain erreichbar. Um im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden nicht direkt eine Mahnung aussprechen zu müssen bzw. […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 6. Februar 2013