Arbeitseinkommen und AlG II – wie viel ist pfändbar?
Wer zusätzlich zu seinem Arbeitseinkommen Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bezieht, muss damit rechnen, dass Gläubiger in der Zwangsvollstreckung oder der Treuhänder oder Insolvenzverwalter in der Insolvenz des Schuldners bei dem Vollstreckungsgericht bzw. dem Insolvenzgericht die Zusammenrechnung dieser Einkommen beantragt, um dann aus der Summe der Einkommen nach der Pfändungstabelle den pfändbaren Betrag zu ermitteln. Dies ist grundsätzlich ebenso wenig zu beanstanden wie die Zusammenrechung mehrerer Arbeitseinkommen, Arbeitseinkommen und Rente, mehrerer Renten etc. Arbeitslosengeld II zusätzlich zum Arbeitseinkommen […]
- Wolfgang N. Sokoll
- 8. Februar 2013