Unwirksame Schönheitsreparaturklausel – Achtung! Kurze Verjährung!
Fast jeder hat schon über Schönheitsreparaturen gesprochen, wegen ihnen Auseinandersetzungen erdulden müssen oder sie schlichtweg vor dem Auszug ausgeführt. Nur den wenigsten Mietern und Vermietern ist klar, welche Schönheitsarbeiten bei vertraglicher Vereinbarung vorzunehmen sind und mit welcher Qualität die Arbeiten auszuführen sind. Diese Unsicherheit ist die Quelle immerwährender Rechtsstreite. Ein oft auftretendes Problem ist beispielsweise, ob die zu Schönheitsreparaturen verpflichtende Klausel überhaupt wirksam ist und was passiert, wenn die Unwirksamkeit erst im Nachhinein, also nach […]
- Hagen Zeitz, LL.M.
- 25. September 2012