OLG Hamm: Pflicht zur Angabe der im HR stehenden Geschäftsadresse auf Werbeprospekten
Oberlandesgericht Hamm Urteil vom 30.10.2012 Az.: I-4 U 61/12 Die Berufung der Beklagten gegen das am 01. Februar 2012 verkündete Urteil der I. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 45.000,- € abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Gründe A. Der Kläger […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 14. Januar 2013