Bundesarbeitsgericht zur Frage: Wie höflich muss das Arbeitszeugnis sein?
„Höflichkeit ist die Blüte der Menschlichkeit. Wer nicht höflich genug, ist auch nicht menschlich genug.“ (Joseph Joubert) So, oder so ähnlich, hat wohl der Kläger in der aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgericht (BAG) vom 11. Dezember 2012 (Az.: 9 AZR 227/11) gedacht. Das Arbeitszeugnis des Klägers enthielt zwar überdurchschnittliche Leistungs- und Verhaltensbeurteilung, jedoch empfand er den Schlusssatz „Wir wünschen ihm für die Zukunft alles Gute“ als nicht ausreichend und höflich genug, da er das Zeugnis insgesamt […]
- Stefan Weste (M.B.L.)
- 3. Januar 2013