LG Hamburg: Zum Urheberrechtsschutz für Interviewfragen
Landgericht Hamburg Beschluss I.Im Wege einer einstweiligen Verfügung – der Dringlichkeit wegen ohne mündliche Verhandlung – wird der Antragsgegnerin bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens € 250.000,00; Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre) verboten, den aus der Anlage ersichtlichen Fragen- und Antwortenkatalog im Internet öffentlich zugänglich zu machen, […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 30. Dezember 2012