Eine Stadt im Umbruch – Wohnkomfortsteigerung gleich Mieterhöhung?
Die neue alte Hauptstadt – Berlin wird anhaltend saniert und modernisiert. Und dies ist gewiss auch erforderlich, damit sich die Stadt in einen zeitgemäßen Zustand entwickelt. Was nun? Wer muss für die Kosten aufkommen? Nach der Durchführung einer Maßnahme, die zu einer Wohnwertverbesserung oder auch zu einer nachhaltigen Einsparung von Energie oder Wasser führt – sprich einer Modernisierung – ist der Vermieter berechtigt, höchstens 11 % des Modernisierungsaufwandes auf die Miete umzulegen. Diese Bestimmung soll […]
- Simona B. Ignatova
- 29. August 2011