Abmahngefahr wegen Verstößen gegen die EnVKV
Gewerbliche Verkäufer von Haushaltselektrogeräten, wie z.B. Kühlschränken, Kühlgefriergeräten, Geschirrspülmaschinen und Backöfen sind verpflichtet gegenüber Endverbrauchern deutlich sichtbar durch Etikettierung die Angaben über den Verbrauch und die Energie, sowie andere weitere Ressourcenangaben (z.B. Wasser) anzugeben. Gemäß Anhang III der Richtlinie 94/2/EG der Kommission vom 21. Januar 1994 zur Durchführung der Richtlinie 92/75/EWG betreffend die Energieetikettierung für elektrische Haushaltskühl- und -gefriergeräte sowie entsprechende Kombinationsgeräte, geändert durch Richtlinie 2003/66/EG der Kommission vom 3. Juli 2003 zur Änderung […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 18. April 2011