Bestandsschutz von sog. Berliner Altmietverträgen?
Steigende Betriebskosten und Mieterhöhung – ein Alltag in Berlin. Nicht selten wurde in sog. Berliner Altmietverträgen eine Brutto- bzw. Inklusivmiete vereinbart und durch diese wurden sämtliche umlagefähige Betriebskosten mit abgegolten. In derartigen Fällen kann der Vermieter weder eine Umstellung auf eine Nettomiete, noch eine Mieterhöhung wegen gestiegener Betriebskosten einseitig vornehmen. Insoweit stünden Altmietverträge unter sog. Bestandsschutz. Die Neueinführung von Betriebskosten bedürfte demnach grundsätzlich der Zustimmung des Mieters. Etwas anderes gilt jedoch für Nebenkosten, die verbrauchs- […]
- Simona B. Ignatova
- 28. Februar 2012