Update: Neues Vorgehen der U+C Rechtsanwälte?
Wie mir nun von einem Kollegen unter Bezugnahme auf unseren heutigen Artikel telefonisch berichtet wurde, scheint die Kanzlei Urmann + Collegen evtl. sogar noch einen Schritt weiter zu gehen. In dem durch den Kollegen geschilderten Fall hatte die Kanzlei U+C das in Rede stehende Schreiben an seine Mandantin versandt und verlangen nunmehr auch von ihr einen Betrag in Höhe von EUR 1.286,80 wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Urheberrecht in sog. Filesharing-Tauschbörsen. Das Problem: Seine […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 2. Dezember 2011