Unwissenheit wird „bestraft“ – Schulen Sie sich und Ihre Führungskräfte
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat in seinem Urteil vom 4. August 2011, Az.: 10 Sa 156/11 wieder einmal einen Arbeitgeber für seine arbeitsrechtlichen Unkenntnisse im Zusammenhang mit dem postalischen Zugang eines Kündigungsschreibens abgestraft. Konkret ging es um die Entlassung einer Mitarbeiterin, der die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein an die Mitarbeiterin hatte zustellen lassen. Trotz ordnungsgemäßer Benachrichtigung holte diese das Übergabe-Einschreiben jedoch nicht vom Postamt ab. Die Behauptung des Arbeitgebers, die Mitarbeiterin habe den Zugang der […]
- Stefan Weste (M.B.L.)
- 14. November 2011