Vereinbarung über Vermittlungsgebühren von Atlanticlux unwirksam
Vermittlungsgebührenvereinbarungen der Atlanticlux bzw. der Superior Vertriebsmanagement GmbH sind regelmäßig Gegenstand gerichtlicher Überprüfung. Bei diesem Modell werden sog. Netto-Policen der luxemburgischen Atlanticlux S.A. vertrieben. Bei den sog. Nettopolicen handelt es sich um Versicherungspolicen – i.d.R. Lebensversicherungen -, deren Prämien keinen Provisionsanteil für die Vermittlung des Versicherungsvertrages enthalten. Vielmehr verpflichtet sich der Versicherungsnehmer in einer separaten sog. „Vermittlungsgebührenvereinbarung“, die Provision direkt an den Vermittler zu zahlen. Rechtlich bestehen damit zwei voneinander unabhängige Verträge: Einerseits der Versicherungsvertrag […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 20. August 2010