Online-Händler tragen immer die Hinsendekosten
Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 15. April 2010 (AZ: C?511/08) stehen nationale Regelungen, die dem Verbraucher im Falle des Widerrufs die Kosten des Versandes auferlegen, im Widerspruch zu der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997. Der EuGH verneinte die Frage, die ihm im Jahr 208 der Bundesgerichtshof (BGH) mit Beschluss vom 1. Oktober 2008 – VIII ZR 268/07 – vorgelegt hatte. Der BGH beabsichtigte entgegen dem EuGH […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 16. April 2010