„Switch & Profit“ der Telekom weiterhin verboten
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Datum 7. Oktober entschieden, dass die von der Deutschen Telekom AG angebotene Rufumleitung "Switch & Profit" wettbewerbsrechtlich unzulässig ist.
- Guido Kluck, LL.M.
- 26. Oktober 2009