„Geisterspiel des St. Pauli – Hamburger Wirtschaftsrechtskanzlei droht DFB mit Klage
Dass das Fußballspiel zwischen dem FC Schalke 04 und dem FC St. Pauli am 28. Spieltag durch den Becherwurf eines St. Pauli Fans ein unrühmliches Ende nahm, dürfte so ziemlich jedem bekannt sein. Spielabbruch, 2:0 Wertung (Spielstand zum Zeitpunkt des Abbruchs) und die anschließende Bestrafung durch das Sportgericht des Deutschen Fußball Bundes mit einer Partie unter Ausschluss der Öffentlichkeit waren die Folge. St. Pauli 1919 „non established since 1910“ lautet die Devise des Hamburger Traditionsvereins. […]
- Stefan Weste (M.B.L.)
- 13. April 2011