Paulaner gewinnt den Spezi-Streit
Das Landgericht München I urteilte am 11.10.2022 (Az. 33 O 10784/21), dass Paulaner die Bezeichnung „Spezi“ nutzen darf. Das geht auf eine Vereinbarung mit dem Wettbewerber Riegele aus dem Jahr 1974 zurück, die auch weiterhin fortbesteht. Alles was Sie zu diesem Urteil wissen müssen, erfahren Sie auf unserem Blog! Sachverhalt Die Brauereien Paulander und Riegele stritten um das Recht zur Nutzung einer Bezeichnung für ein Mischgetränk, das aus Limonade und Cola besteht – Spezi. Die […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 25. Oktober 2022