Kostenübernahme der Deaktivierung einer SIM Karte kann zurückverlangt werden
Mit Urteil vom 17. Februar 2011 hat der Bundesgerichtshof (AZ: III ZR 35/10) entschieden, dass eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Mobilfunkanbietern, welche im Falle des Zahlungsverzuges die Deaktivierung der SIM Karte vorsehen, unwirksam sei. Das Gericht führt hierzu aus: Die Sperre des Mobilfunkanschlusses stellt der Sache nach die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts dar. Insbesondere von § 320 Abs. 2 BGBweicht die Klausel Nr. 11.2. zum Nachteil des Kunden ab. Ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der noch zu […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 19. Februar 2011