Fristlose Kündigung wegen Verstoß gegen Rauchverbot wirksam
So entschied das Arbeitsgericht Krefeld am 20.01.2011 (Az. 1 Ca 2401/10) und wies die Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers ab. Der Kläger war seit ca. 2 Jahren bei der Beklagten als Auslieferungsfahrer für hochexplosiven Flüssigsauerstoff beschäftigt. Da der einzige Auftraggeber der Beklagten auf ein absolutes Rauchverbot bestand, wurde der Kläger sowohl in seinem Arbeitsvertrag als auch in einer Zusatzvereinbarung darauf hingewiesen, dass in sämtlichen Tankfahrzeugen sowie um Umkreis von zehn Metern ein striktes Rauchverbot gelte und Verstöße […]
- Stefan Weste (M.B.L.)
- 22. Januar 2011