Bundeswehr scheitert mit Bagatellkündigung
Wer meint, Bagatellkündigungen seien ein reines „Instrument“ privater Arbeitgeber, mit welchem sich diese unliebsamer Arbeitnehmer entledigten, irrt. Das Verwaltungsgericht Koblenz (Urteil v. 28.09.2010, Az. 2 K 339/10.KO) hatte darüber zu entscheiden, ob ein vermeintlich unbezahltes Mittagsessen im Wert von 2,70 EUR einen hinreichenden Kündigungsgrund darstellt und verneinte dies. Dem Kläger, einem Zeitsoldat, wurde durch seinen Arbeitgeber, die Bundeswehr, vorgeworfen, in der Truppenküche seiner Kaserne ein Mittagessen im Wert von 2,70 EUR nicht bezahlt zu haben. […]
- Stefan Weste (M.B.L.)
- 7. Oktober 2010