Ab sofort: Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 13.09.2022 (Az. 1 ABR 22/21) entschieden, dass Arbeitgeber nach § 3 II Nr. 1 ArbSchG verpflichtet sind, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. Alles was Sie zu diesem Beschluss wissen müssen, erfahren Sie auf unserem Blog. Lesen Sie auch unseren Artikel: „Der Fingerabdruck geht dann doch zu weit“ Sachverhalt Der Betriebsrat und die Arbeitgeberinnen, die eine vollstationäre Wohneinrichtung als gemeinsamen Betrieb […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 11. Oktober 2022