Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei Bildungsmaßnahmen von Anzeigenredakteuren
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom gestrigen 20. April 2010 (Az. 1 ABR 78/08) den Antrag eines Betriebsrates abgewiesen, mit dem dieser ein Mitbestimmungsrecht bei der Auswahl von Anzeigenredakteuren eines Presseunternehmens für betriebliche Berufsbildungsmaßnahmen verlangt hatte.
- Stefan Weste (M.B.L.)
- 21. April 2010