Fluggesellschaft muss gekündigten Piloten weiterbeschäftigen
Das Berliner Arbeitsgericht hat eine Fluggesellschaft im Wege einer einstweiligen Verfügung (Az. 29 Ga 5197/10) dazu verpflichtet, einen gekündigten Piloten tatsächlich weiter zu beschäftigen. Nach Ansicht der Richter sei die Kündigung ausschließlich wegen der gewerkschaftlichen Tätigkeit des Piloten erfolgt und daher offensichtlich unwirksam. Da ein Pilot auf eine tatsächliche Beschäftigung angewiesen sei, um die erforderliche Flugpraxis aufweisen zu können, müsse die Fluggesellschaft den Piloten auch vor Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens weiterbeschäftigen. Es handelt sich hierbei zunächst […]
- Stefan Weste (M.B.L.)
- 14. April 2010