Inkrafttreten des neuen Batteriegesetzes zum 1. Dezember 2009
Am 1. Dezember 2009 löst das neue Batteriegesetz die bisherige Batterieverordnung ab. Hieraus ergeben sich für Hersteller, Importeure und Händler neue Registrierungs- und Hinweispflichten, die im Falle der Missachtung zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen sowie zu Geldbußen führen können.
- Guido Kluck, LL.M.
- 25. November 2009