Textaufdruck macht aus Bild kein neues Werk
Das Landgericht München I urteilte am 20.06.2022 (Az. 42 S 231/21), dass der Kreisverband der AFD das Urheberrecht eines Fotografen verletzt hat und daher schadensersatzpflichtig ist. Wir fassen für Sie das Urteil des LG München I zusammen! Was ist geschehen? Die AFD nutze ein Foto eines Berufsfotografen zu Werbezwecken auf ihrem öffentlichen Facebook-Profil. Hierbei hatte die Partei einen kleinen Bereich des linken oberen Randes der Aufnahme durch den Schriftzug „Ein Bild sagt mehr als tausend […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 7. Juli 2022