Streit um Fairnessausgleich geht weiter
Die Erbin eines früheren Konstruktionsleiters der Porsche AG hatte vor dem Bundesgerichtshof keinen Erfolg. Sie erhält keine Nachvergütung auf Grundlage des Fairnessparagraphen. Der BGH bestätigte die Auffassung der Vorinstanzen, dass die Erbin des Urhebers für das Porsche Karroseriedesign keinen Anspruch auf Nachvergütung nach § 32a I 1 UrhG hat. Die Sache wurde zur Neuverhandlung an das OLG Stuttgart verwiesen, das erneut über das Beweisangebot zum Urheberrecht am Porsche 911 entscheiden muss. Wir fassen für Sie […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 6. Mai 2022