EuGH: Personalmangel am Flughafen kann außergewöhnlicher Umstand sein
Am 16. Mai 2024 fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein wegweisendes Urteil zur Auslegung der Fluggastrechte-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 261/2004). Im Mittelpunkt stand die Frage, ob Personalmangel bei der Gepäckverladung am Flughafen als „außergewöhnlicher Umstand“ gilt, der Fluggesellschaften von ihrer Entschädigungspflicht bei Verspätungen entbindet. Dieses Urteil hat erhebliche Auswirkungen auf die Rechte von Fluggästen und die Pflichten von Fluggesellschaften. Hintergrund des Verfahrens Der Fall betraf einen Flug der Touristic Aviation Services Ltd. (TAS) am 4. […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 13. Juni 2024