Weg vom Bett ins Homeoffice gesetzlich unfallversichert
Das Bundessozialgericht entschied mit Urteil vom 08.12.2021 (Az. B 2 U 4/21 R), dass ein Treppensturz im Homeoffice ein Arbeitsunfall ist. Alles was Sie zu diesem Thema wissen müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag! Sachverhalt Ein Arbeitnehmer verließ kurz nach 7 Uhr das Bett und stürzte auf der Wendeltreppe von den Wohn- in die Büroräume herunter. Dabei zog er sich einen Brustwirbeltrümmerbruch zu. Er legte dar, dass sich sein heimisches Büro eine Etage unter seinem Schlafzimmer […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 4. Februar 2022