Äußerungen im Whatsapp-Chat kein Kündigungsgrund
Ein wichtiges Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (Urt. v. 19.07.2021, Az. 21 Sa 1291/20): Die Äußerungen eines Arbeitnehmers wegen herabwürdigender und verächtlicher Äußerungen über Geflüchtete und in der Flüchtlingshilfe tätige Menschen in einem WhatsApp-Chat, sind kein Kündigungsgrund. Das LAG löste dennoch den Arbeitsvertrag gegen eine Abfindung auf. Alles was Sie zu diesem Urteil wissen müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag! Sachverhalt Der Verein ist überwiegend in der Flüchtlingshilfe tätig. Im Zuge der Kündigung eines anderen Beschäftigten […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 29. September 2021