Schufa muss Negativeintrag nach Restschuldbefreiung löschen
Das OLG Schleswig hat mit Urteil vom 02.07.2021 (Az. 17 U 15/21) entschieden, dass die Schufa einen Negativeintrag nach einer Restschuldbefreiung löschen muss. Die Schufa darf die Daten des Insolvenzschuldners demnach nur begrenzt verwerten. Alles was Sie zu diesem Urteil wissen müssen, erfahren Sie in diesem Artikel! Sachverhalt Über das Vermögen des Insolvenzschuldners wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet und am 11.09.2019 wurde ihm durch das Amtsgericht die Restschuldbefreiung erteilt. Diese Information wurde im amtlichen Internetportal veröffentlicht. Die […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 9. Juli 2021