Entschädigung für rechtswidrig gefilmte Polizeibeamtin
Das OLG Frankfurt a. M. hat mit Urteil vom 19.05.2021 (13 U 318/19) entschieden, dass eine zu reinen Werbezwecken beziehungsweise kommerziellen Zwecken nicht anlassbedingte Bildaufnahme einer Polizeibeamtin im Dienst eine Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellt. Alles was Sie zur Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bei Bildaufnahmen wissen müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag! Sachverhalt Eine Polizeibeamtin wurde in Ausübung ihres Dienstes im Zusammenhang mit einer angekündigten Demonstration gegen einen Auftritt der Beklagten in der ÖVB-Arena in Bremen […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 10. Juni 2021