Mietendeckel ist verfassungswidrig! Handlungsempfehlungen für Mieter und Vermieter
Mit Beschluss vom 15.04.2021 (Az. 2 BvF, 1/20, 2 BvL 4/20, 2 BvL 5/20), hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das Gesetz zur Mietbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin („Mietendeckel), verfassungswidrig und damit nichtig ist. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, was dieser Beschluss für Mieter in Berlin bedeutet und wie die Rechtslage nun ist. Mietendeckel Seit dem 23.02.2021 gelten seit einem Jahr in Berlin staatliche Miethöchstgrenzen für rund 1,5 Millionen vor 2014 erbaute Wohnungen. Die Mieten sollten auf […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 4. Mai 2021