Maskenpflicht am Urlaubsort kann zu einer kostenfreien Stornierung der Reise berechtigen
Das AG Düsseldorf hat mit Urteil vom 12.02.2021 (Az. 37 C 420/20) entschieden, dass wenn ein Reisender am Urlaubsort wegen der Corona-Pandemie in geschlossenen Räumen, als auch in der Öffentlichkeit, die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung („Maskenpflicht“) hat, zum kostenfreien Reiserücktritt berechtigt ist. Alles was Sie zu diesem Thema wissen müssen, erfahren Sie in diesem Artikel! Sachverhalt Ein Urlauber buchte für sich und seine Familie bei dem Reiseunternehmen eine Pauschalreise nach Mallorca. Die Reise sollte […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 14. April 2021