Vollkaskoversicherung leistet bei Zerkratzen des Fahrzeuges
Das OLG Hamm hat am 27.04.2020 in einem Beschluss entschieden (Az. 20 U 42/20), dass der Vollkaskoversicherer beim Zerkratzen des Fahrzeuges die Reparaturkosten zu tragen hat. Wir erklären Ihnen in diesem Artikel das Wichtigste, was Sie dazu wissen müssen! Bedingungsgemäßer Versicherungsfall Aufgrund des zwischen den Parteien bestehenden Versicherungsvertrages, der unstreitig eine Vollkaskoversicherung umfasst, besteht gemäß A. 2.2.2.2 AKB Versicherungsschutz bei Schäden am Fahrzeug durch einen Unfall, so die Richter am OLG Hamm. Die Richter bestätigten […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 19. März 2021