Fehler bei Anzeige von Massenentlassungen bleibt ohne Rechtsfolgen
Ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) begrenzt Arbeitnehmerrechte. Fehler im Rahmen der Übermittlungspflicht nach § 17 Abs. 3 S. 1 KSchG bei Massenentlassungen führen nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung (EuGH, Urt. v. 13.07.2023, Az. C-134/22 G GMBH). Wir fassen für Sie das Urteil auf unserem Blog zusammen! Was spricht man von Massenentlassungen? Zunächst einmal möchten wir das Wort „Massenentlassung“ näher erläutern. Natürlich versteht man darunter eine Kündigung, die eine Vielzahl von Mitarbeitern betrifft. Jedoch […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 25. Juli 2023