BGH entscheidet den Schinken-Streit
Schwarzwälder Schinken darf auch dann Schwarzwälder Schinken heißen, wenn er nicht im Schwarzwald geschnitten und verpackt wurde. Das entschied mit Beschluss vom 03.09.2020 der BGH (Az. I ZB 72/19). Nach jahrelangem Rechtsstreit hat das Gericht die Rechtsbeschwerde des Schutzverbandes der Schwarzwälder Schinkenhersteller zurückgewiesen. In diesem Artikel erfahren Sie alles was Sie zu diesem Urteil und zum Thema Markenschutz wissen müssen! Markenschutz „Schwarzwälder Schinken“ Bei der Bezeichnung „Schwarzwälder Schinken“ handelt es sich seit 1997 um eine geschützte […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 23. Februar 2021