Fristlose Kündigung bei einmaligem unentschuldigten Fehlen?
Fehlt ein Arbeitnehmer an einem einzigen Tag seines Arbeitsverhältnisses unentschuldigt, rechtfertigt das i. d. R. nicht die fristlose Kündigung. Das entschied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (Urt. v. 3. Juni 2020, Az. 1 Sa 72/20). Wir erläutern Ihnen das Urteil in diesem Artikel näher! Streit um außerordentliche Kündigung wegen eines unentschuldigten Fehltages Eine Arbeitnehmerin war seit dem 1. August 2019 angestellt. Am 1. und am 2. August erschien sie noch ganz normal zur Arbeit – am 7. August fehlte […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 19. Januar 2021