Kein Schadensersatz für gebraucht gekauften VW-Diesel
Der BGH hat mit seinem Urt. v. 08.12.2020 (Az. VI ZR 244/20) einen Fall entschieden, in dem der Käufer einen mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Gebrauchtwagen der Marke Audi erst nach Bekanntwerden des sogenannten Dieselskandals gekauft hat. Der Senat hat in diesem Fall Schadensersatzansprüche verneint. Wir erklären Ihnen in das Urteil in diesem Artikel! Sachverhalt Der Kläger erwarb im Mai 2016 von einem Autohändler einen gebrauchten Audi Q5 2.0 TDI. Der Kaufpreis für das KFZ lag […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 16. Dezember 2020