Rassistische Äußerungen erlauben Kündigung
Das Bundesverfassungsgericht (Az. BvR 2727/19) hat entschieden, dass keine Verfassungswidrigkeit bei einer Kündigung wegen menschenverachtender Äußerung vorliegt. Laut BVerfG seien Äußerungen wie „Ugah, Ugah“ menschenverachtend. Sachverhalt Der Beschwerdeführer war Betriebsratsmitglied. Im Rahmen einer Auseinandersetzung während einer Betriebsratssitzung über den Umgang mit einem EDV-System betitelte er einen dunkelhäutigen Kollegen mit den Worten „Ugah, Ugah!“, der ihn wiederum als „Stricher“ bezeichnete. Auch aufgrund dieses Vorfalls erhielt der Beschwerdeführer die außerordentliche Kündigung seines Arbeitsverhältnisses. Die Arbeitsgerichte erachteten diese nach umfänglicher […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 2. Dezember 2020