BGH: Entschädigung muss Leasingnehmer zugutekommen
Der BGH hat am 30.09.2020 (Az. VIII ZR 48/18) entschieden, dass der Leasingnehmer die Differenz zahlen muss, wenn das Fahrzeug nach Ablauf eines Leasingvertrags weniger Wert ist, als ursprünglich vereinbart. Jedoch müssen ihm Zahlungen von Versicherungen aber zugutekommen! Wir erklären Ihnen in diesem Artikel was das Urteil für Sie bedeutet! Zahlung auf merkantilen Minderwert nach Unfall mindert Restwertausgleich Erhält eine Kfz-Leasingfirma nach einem Unfall Entschädigungsleistungen von der Versicherung, muss sie diese dem Leasingnehmer zugutekommen lassen. […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 4. November 2020