Auch das LG Berlin sagt: Keine Entschädigung für Gastwirt
Für viele Gastwirte ist das Urteil des LG Berlin eine Enttäuschung. Sie bangen um ihre Existenz und das LG Berlin entschied nun mit Urteil vom 13.10.2020 (Az. 2 O 247/20), dass das Land Berlin wegen des Lockdowns keine Entschädigung an den Gastronom zahlen muss. Wir erklären Ihnen in diesem Artikel, ob es für den Kläger in der II. oder III. Instanz noch eine Chance geben könnte! Land Berlin muss Gastwirt für Corona-Schließung nicht entschädigen Kurz: […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 23. Oktober 2020