Ausgleichszahlung bei Flugverspätung auch für Start oder Landung nicht in der EU
In einem neuen Urteil stärkt der Bundesgerichtshof (BGH) die EU-Fluggastrechte auch für Passagiere, dessen Flüge auch verspätet außerhalb der EU starten und landen (BGH, Urteil 16.06.2023, Az. X ZR 15/20). Wir fassen für Sie das Wichtigste auf unserem Blog zusammen! Sachverhalt Im vorliegenden Fall hatte die klagende Urlauberin einen Flug von Stuttgart nach Zürich gebucht. Von dort aus sollte es mit einer anderen Airline mit Zwischenstopp in Philadelphia nach Kansas City im US-Bundesstaat Missouri gehen. […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 21. Juni 2023