DSGVO: Was beinhaltet das Recht, eine „Kopie“ der personenbezogenen Daten zu erhalten?
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte am 04.05.2023 (Az. C-487/21) zum Thema Auskunftsanspruch der DSGVO. Das Recht, eine „Kopie“ der personenbezogenen Daten zu erhalten, bedeutet, dass der betroffenen Person eine originalgetreue und verständliche Reproduktion aller dieser Daten zur Verfügung gestellt wird. Was das genau bedeutet und wie genau diese Kopie auszusehen hat, erfahren Sie in diesem Beitrag! Rechtsstreit mit Kreditauskunftei Die Kreditauskunftei CRIF liefert auf Verlangen ihrer Kunden Informationen über die Zahlungsfähigkeit Dritter. Daher verarbeitet sie […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 26. Mai 2023