Marken: Verfalls- und Nichtigkeitsverfahren
Zum 1. Mai 2020 erweitern sich die Möglichkeiten beim Verfalls- und Nichtigkeitsverfahren wegen Art. 5 Abs. 3 Markenrechtsmodernisierungsgesetzes (MaMoG). Dieser enthält Neuerungen zu den §§ 53-55 Markengesetz (MarkenG) und damit das Verfalls- und Nichtigkeitsverfahren. Der Grund für die Änderung des Markengesetzes liegt in der EU-Markenrechtsrichtlinie 2015/2436. Dort ist in Art. 45 Abs. 1 bestimmt, dass neben der Einlegung von Rechtsmitteln auch ein effizientes und zügiges Verwaltungsverfahren für die Nichtigkeits- und Verfallserklärung möglich sein muss. Dies […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 16. Mai 2020