Bloßer Verstoß gegen die DSGVO begründet keinen Schadenersatzanspruch
Der Europäische Gerichtshof urteilte am 04.05.2023 (C-300/21), dass ein bloßer Verstoß gegen die DSGVO keinen Schadensersatz begründet. Wir fassen für Sie das Wichtigste auf unserem Blog zusammen! Der Rechtsstreit Seit 2017 sammelte die Österreichische Post Informationen über die politischen Affinitäten der österreichischen Bevölkerung. Mit Hilfe eines Algorithmus definierte sie anhand sozialer und demografischer Merkmale „Zielgruppenadressen“. Aus den so gesammelten Daten leitete die Österreichische Post ab, dass ein bestimmter Bürger eine hohe Affinität zu einer bestimmten […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 22. Mai 2023