Schufa: Warten auf Kündigung durch Bank nicht ratsam
Wenn Betroffene innerhalb eines Vertrages mit einem Unternehmen in vorübergehende Zahlungsschwierigkeiten geraten, kommt es nicht selten dazu, dass die betroffenen Vertragspartner bei den Unternehmen um die Einräumung einer Ratenzahlungsvereinbarung bitten. Dies soll dazu beitragen, dass weitere Konsequenzen vermieden werden können. Oft wird betroffenen Schuldnern geraten, zunächst die Kündigung des Vertrages abzuwarten. Begründet wird dies damit, dass erst dann eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Unternehmen bzw. einem im Nachgang zur Beendigung des Vertrags beauftragten Inkassounternehmen möglich sei. […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 6. Mai 2020