Masken-Schneider müssen mit Abmahnungen rechnen
Immer mehr Menschen schneidern sich zu Zeiten der Corona-Krise ihre Masken für Atem- bzw. Mundschutz selbst, um der Tröpfcheninfektion mit dem COVID-19-Virus zu entgehen. Rechtlich gesehen sind sie aber kein Atem- oder Mundschutz. Die Bezeichnung dahingehend ist Medizinprodukten vorbehalten, demnach Masken, die klinisch bewertet und mit einer CE-Kennzeichnung versehen wurden. Daher müssen Firmen oder Einzelpersonen, die diese spenden oder verkaufen wollen, auf die richtige Bezeichnung achten. Selbstgefertigte Atemschutzmasken ein Problem? Bei Mund- und Atemschutzmasken handelt […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 3. April 2020