Datenschutzbehörde verhängt bei leichtem Verstoß 1,2 Mio. Euro Bußgeld
1,24 Millionen Euro an Bußgeld musste die Krankenkasse AOK Baden-Württemberg aufgrund Verstoßes gegen die DSGVO, namentlich für die Verwendung zu Werbezwecken, bezahlen. Verhängt wurde die Strafe von dem dafür eingerichteten Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, kurz „LfDI“. Diese stattliche Summe für einen doch eher kleinen Verstoß zeigt, dass sich Unternehmen in Zukunft auf hohe Geldstrafen einstellen müssen, sollten sie den Datenschutz nicht ernst genug nehmen. Was wurde der Krankenkasse vorgeworfen? Der Vorwurf für die AOK […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 23. Juli 2020