Coronavirus: Was ist mit Dauerschuldverhältnissen?
Liegt ein Dauerschuldverhältnis vor, gilt grundsätzlich, dass dieses jederzeit kündbar ist, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dies ergibt sich aus § 314 Abs. 1 BGB. Wenn der wichtige Grund darin zu sehen ist, dass die vertragliche Pflicht nicht mehr erfüllt werden kann, kann in der Regel unter Einhaltung einer Fristsetzung gekündigt werden. Wie sich die Lage zu Zeiten von Corona gestaltet, ist nicht immer leicht nachvollziehbar und ist nicht selten einzelfallabhängig. Einrichtungen geschlossen Aufgrund der […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 27. März 2020