Hinweisbeschluss: Ansprüche verjährt
In einem überraschenden Hinweisbeschluss entschied das OLG München, dass die Ansprüche der rund 45.000 im Jahr 2019 eingereichten Dieselklagen bereits seit Ende 2018 verjährt und damit nicht mehr durchsetzbar sind. Bisher wurde die Ansicht vertreten, dass die Ansprüche zum 31. Dezember 2019 oder später verjähren. Dieselskandal allseits bekannt Die Volkswagen AG hatte mit unzulässigen Abschalteinrichtungen seine Motoren manipuliert, um die Abgaswerte nachhaltig zu verbessern. Dass ein in Deutschland lebenden VW-Fahrer nichts vom Dieselabgasskandal mitbekommen haben […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 17. Januar 2020