Nichtbeförderung begründet Entschädigung – auch wenn man mit demselben Flug fliegt
Das Amtsgericht Königs Wusterhausen urteilte am 15.02.2023 (Az. 4 C 4246/22), dass eine Airline auch dann vollumfänglich schadensersatzpflichtig ist, wenn einem Reisenden auf die ursprüngliche Buchung der Einscheckvorgang nicht gewährt wurde und der Reisende trotzdem mit demselben Flug befördert wird. Der Rechtsstreit Unsere Mandantschaft buchte eine Flugreise mit Hin-und Rückflug vom Flughafen Berlin nach Brüssel. Die Flugdaten waren der 6. Februar 2022 und 11. Februar 2022. Am 22.12.21 informierte die Airline unsere Mandantschaft per E-Mail, […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 12. April 2023